Wenn Ihre Neu- oder Umbaumaßnahme kurz vor der Fertigstellung steht, empfiehlt sich eine Abnahmevorbereitung durch einen Sachverständigen.
Der Sachverständige ist der Spezialist in seinem Fachgebiet. Gerade im Bereich der ENEV Energieeinsparverordnung Statik, kann der Auftraggeber und selbst sein Architekt in der Regel nicht mehr detailliert und umfassend im Thema sein.
Ein professioneller und routinierter Fachhandwerker wird mit der Teilnahme eines Sachverständigen bei der Abnahme keinerlei Probleme haben.
Und vor allem wollen Sie selbst über Jahre und vielleicht Jahrzehnte in diesem baulich problemlosen Umfeld wohnen und nicht er. Falsche Rücksichtnahme wäre hier fehl am Platz.
Letztlich profitiert der Fachhandwerker selbst von einer ordnungsgemäßen Abnahme des Werks, denn diese verschafft ihm eine schnelle Bezahlung des Werklohns und die Verringerung der Wahrscheinlichkeit, wegen einer Abnahmeverweigerung und/oder gravierender Mängel auf sein Geld warten zu müssen oder wegen Nachbesserung in Anspruch genommen zu werden.
So hilft der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch seine unabhängige Beurteilung letztlich allen Beteiligten.