Georg Battran von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Schreinerhandwerks Teilgebiet: Fensterbau
Georg Battranvon der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Schreinerhandwerks Teilgebiet: Fensterbau

Auftrag für eine mündliche Erstberatung

Dem nachfolgend genannten von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Schreinerhandwerk Fachgebiet Fenster

 

Herrn Georg Battran

Sachverständigenbüro Battran

Springlbacher Str. 10

83539 Pfaffing OT Forsting          

 

erteilen wir/erteile ich

 

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(Name des Auftraggebers/Klienten)                                                                                                 (Name des 2. Auftraggebers/Klienten)

 

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 (Straße) (Hs.Nr.)                                                                                                                                     (Straße) (Hs.Nr.)

 

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 (PLZ)             (Wohnort)                                                                                                                          (PLZ)              (Wohnort)

 

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 (Telefon)      (Email)                                                                                                                               (Telefon)      (Email)

 

hiermit den Auftrag, mich/uns mündlich zu beraten bzw. eine mündliche Stellungnahme abzugeben

 

Der Termin für diese mündl. Beratung bzw. Stellungnahme ist der _____________ ab __________ Uhr.

 

Als Auftraggeber erkläre/n ich mich / wir uns bereit, dem Sachverständigen die für seine Tätigkeit wichtigen Unterlagen (z.B. Angebote, Rechnungen, Schriftwechsel, Zeichnungen, Pläne etc.) auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Der Sachverständige wird hiermit ermächtigt, bei Erfordernis Kontakt mit der Gegenseite und Produktherstellern und Lieferanten usw. aufzunehmen und diese insbesondere zum Ortstermin zu laden.

Es ist mir / uns bekannt, dass dem Sachverständigen für seine gutachterliche Tätigkeit eine Vergütung zusteht. Als Vergütungssatz pro Stunde der Inanspruchnahme des Sachverständigen einschließlich Zeitaufwand für notwendige Fahrten, Akten- bzw. Unterlagenstudium und Ausarbeitung des Gutachtens und die im Zusammenhang mit der Gutachtenerarbeitung entstandene Fahrtkosten, Barauslagen sowie Auslagen für Porto und Telefon und alle sonstigen Aufwendungen gemäß dem Preisblatt € als vereinbart. Allen Beträgen ist noch die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

In der Regel wird die Vergütung für eine mündliche Beratung bzw. Stellungnahme sofort nach Abschluss der Tätigkeit in bar fällig. Hierfür erhält der Auftraggeber eine Quittung. Sollte eine Barzahlung nicht möglich sein, so erhält der Auftraggeber eine Beratungsrechnung. Die Zahlung der Rechnung ist dann spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt bzw. Übergabe fällig.

 

Sollte der Sachverständige in der gleichen Sache einen Gerichtstermin wahrnehmen müssen, so schuldet der vorgenannte Auftraggeber ihm für seinen Zeitaufwand den Differenzbetrag zwischen der gerichtlichen Zeitvergütung und dem obengenannten Entschädigungssatz.

Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung wegen Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Pflicht sowie bei Leistungsverzug und Unmöglichkeit der Leistung wird im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von maximal 25.000 Euro pro Schadenfall beschränkt.

 

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(Ort) (Datum)                                                                                                                                                                     (rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers)

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(Ort) (Datum)                                                                                                                                                                     (rechtsverbindliche Unterschrift des Sachverständigen)

*) Dieses Formular findet bei Beauftragung durch ein Gericht keine Anwendung.   

 

 

Die vorher beschriebene Beratung bzw. Stellungnahme fand statt

am ________________, begann um __________  Uhr und endete um __________ Uhr.

Der abzurechnende Zeitaufwand beträgt daher ________ Stunden  x ____ EUR / Std.

Nettosumme der Vergütung des Zeitaufwandes ..................................   =    ________________ EUR

Nebenkosten werden gem. u. Preisblatt zusätzlich wie folgt abgerechnet:

___________ EUR für ______ Stück Kopien

___________ EUR für _________________________

___________ EUR für _________________________

___________ EUR für _________________________

Nettosumme der v.g. Vergütungen und Kosten insgesamt        =                         ________________ EUR

Mehrwertsteuer (+ ______ %) ................................................  =                      ________________ EUR

Bruttoendsumme inkl. Mehrwertsteuer ................................   =                       ________________ EUR

 

Betrag in bar erhalten. Pfaffing OT Forsting, ______________, _____________________________

(Ort)                            (Datum)                  (rechtsverbindliche Unterschrift des Sachverständigen)

Rechnung wird innerhalb von 10 Tagen nach Eingang überwiesen.

Volksbank Ulm-Biberach eG      IBAN: DE97 6309 0100 0168 9640 07    BIC: ULMVDE66XXX

 

 

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(Ort) (Datum)                                                                                                                                                                     (rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers)

 

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(Ort) (Datum)                                                                                                                                                                     (rechtsverbindliche Unterschrift des Sachverständigen)

Hier finden Sie mich:

Sachverständigenbüro Battran

Gutachten rund um Fenster, Wintergärten und Türen
Inh. Georg Battran

Springlbacher Str. 10
83539 Pfaffing OT Forsting

 

Mobil:   0152 / 33 72 5004

Tel:     089 / 21 554 554-0

Fax:    089 / 21 554 554-9
 

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