Zur Unterstützung kleiner und mittlerer Fenster- und Türenbaubetriebe bei der Erstellung der Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung sowie bei der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
Seit dem Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung am 01.07.2013 müssen Hersteller von Fenstern und Haustüren eine Leistungserklärung für ihre Produkte abgeben und diese entsprechend mit der CE-Kennzeichnung versehen. Für viele kleine und mittlere Betriebe ist dies jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da sie kaum die personellen Voraussetzungen haben, diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu betreiben.
Das vorliegende Konzept bietet den Fensterherstellern direkte Unterstützung bei der Erstellung der Leistungserklärung an. Dabei wird nach folgendem Schema verfahren:
Zeitbedarf:
Je nach Komplexität des Produktprogramms des Fensterherstellers wird für die Erstellung der Leistungserklärung(en) ein Arbeitsaufwand von 1,5 bis 2 Arbeitstagen veranschlagt.
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Seit Inkrafttreten der Produktnorm für Fenster und Haustüren (EN 14351-1) im Februar 2010 müssen Hersteller von Fenstern und Haustüren eine normgerechte Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchführen. Auch in dieser Hinsicht bestehen bei Klein- und Mittelbetrieben aufgrund von Personalengpässen erfahrungsgemäß häufig Schwierigkeiten.
Leistungsangebot:
• - Sichtung der vorliegenden WPK-Unterlagen des Betriebes, Systematisierung der WPK,
• - Durchführung regelmäßiger Produktionsaudits im Betrieb (monatlich
oder vierteljährlich),
• - Jährliche Überprüfung des WPK-Systems auf seine Wirksamkeit.
Zeitbedarf:
o - Systematisierung der WPK: 1,5 bis 2 Arbeitstage
o - Produktionsaudits: 0,5 Arbeitstag
o - Überprüfung des WPK-Systems: 0,5
Arbeitstag
Je nach Fertigung und Betriebsgröße sowie Leistungsportfolio kann es zu zeitlichem Mehr oder Minderaufwand kommen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.